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VG Frankfurt/Oder, 29.11.2011 - 8 K 718/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 18 Abs 2 VermG, § 18 Abs 3 VermG
Recht der offenen Vermögensfragen - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Erstreckung des Ablöseprivilegs auf zivilrechtlich verwaltete Grundstücke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 18.98
Offene Vermögensfragen - Aufbaugrundschuld; staatlicher Verwalter; Anordnung …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2011 - 8 K 718/10
Da der Gesetzgeber durch die Vorschrift des § 18 Abs. 2 VermG bewusst und ausdrücklich nur die Ablösung solcher Grundpfandrechte begünstigt hat, die durch den staatlichen Verwalter bestellt wurden, lässt sich das schädigungsbedingte Ablösungsprivileg auf Grundpfandrechte, mit denen auf zivilrechtlicher Grundlage verwaltete Grundstücke belastet wurden, auch nicht entsprechend anwenden (BVerwG, Urteil vom 29. April 1999 - 7 C 18/98, ZOV 1999, 379). - BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 314.95
Offene Vermögensragen: Begriff der "staatlichen Verwaltung" i.S. von § 1 Abs. 4 …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.11.2011 - 8 K 718/10
Es ist auch nicht ersichtlich, dass eine staatliche Verwaltung aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften überhaupt möglich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1996, 7 B 314.95, Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 1).